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Wenn Klimaschutz das Gehalt erhöht

Text von Anna Friedrich
20.01.2022
Vermögen

Die meisten börsennotierten Unternehmen in Deutschland haben sich ehrgeizige Klimaziele gesteckt – und koppeln die Vergütung ihrer Vorstände zunehmend an deren Leistung in Sachen Nachhaltigkeit. Doch oft ist die Verknüpfung der Nachhaltigkeitsziele mit Bonuszahlungen noch wenig konsequent.

Beim Stahlkonzern Thyssenkrupp passierte im Frühjahr 2021 etwas Revolutionäres. Die Anteilseigner stimmten in der Hauptversammlung erstmals darüber ab, wie viel Geld die Unternehmenslenker in Zukunft für erfolgreiches Nachhaltigkeits-Engagement bekommen sollen. Das Essener Unternehmen will bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Damit das klappt, müssen die Vorstände zügig liefern. Auch der Energieversorger Eon, der Technologieriese Siemens und der Chemiekonzern BASF messen die Leistung ihrer Vorstände an deren Nachhaltigkeits-Performance. Die Grundlage dafür bilden die sogenannten ESG-Kriterien – kurz für Environment, Social, Governance. Also Indikatoren, die Aspekte aus Umweltschutz, Sozialverträglichkeit und nachhaltiger Unternehmensführung vereinen.

Immer mehr Unternehmen koppeln die Vorstandsgehälter an Nachhaltigkeitsziele. Auslöser für die Umstellung der Vorstandsvergütung war das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG II). Darin steht, dass die Vergütungsstruktur der Vorstände von Aktiengesellschaften auf eine „nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft“ ausgerichtet werden muss. Was das bedeutet, ist frei interpretierbar – und zeigt einmal mehr die Schmerzpunkte einer klimafreundlichen Vergütung.

Einer der Kritikpunkte: Die Unternehmen tasten sich nur Stück für Stück heran. Wo Siebenmeilenstiefel gefordert wären, fahren die meisten auf Sicht und setzen behutsam einen Fuß vor den anderen. „Das ganze Thema ESG steckt noch in den Kinderschuhen“, sagt Daniel Bauer, Vorstandsvorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. „Oft hat man beim Lesen der Nachhaltigkeitsberichterstattung den Eindruck, dass es hier eher darum geht, einen Marketingpreis zu gewinnen. Dabei sollte der Wandel eher mit Zahlen statt mit bunten Bildern untermauert werden.“

Immerhin: Rund 79 Prozent der börsennotierten Gesellschaften in Europa haben bereits ESG-Kriterien in ihrer Vorstandsvergütung verankert, in Deutschland sind es mit 75 Prozent nur etwas weniger, weiß die Unternehmensberatung Willis Towers Watson. Der Fokus liegt dabei bislang auf dem S und dem G aus dem ESG-Kürzel: 69 Prozent der europäischen Unternehmen verknüpfen die Vorstandsvergütung mit sozialen Zielen, 56 Prozent mit der nachhaltigen Unternehmensführung. Ökologische Ziele dagegen beeinflussen die Vorstandsvergütung bislang nur in 38 Prozent der Konzerne. „Das liegt unter anderem daran, dass ökologische Ziele schwerer operationalisierbar und messbar sind“, sagt Florian Frank, Leiter Talent & Rewards bei Willis Towers Watson. Er erwartet allerdings, dass sich diese Gewichtung in den kommenden Jahren ändern dürfte – zugunsten von Klimaschutzzielen.

Druck kommt auch von Investorenseite. Institutionelle Anleger schauen genau auf Unternehmen – vor allem in energieintensiven Branchen. Wer keine ausreichenden Fortschritte beim Klimaschutz erzielt, wird abgemahnt. Konzerne versuchen deshalb je nach Branche mit unterschiedlichen Mitteln, nachhaltiger zu werden. Ein Stahlkonzern fokussiert sich beispielsweise eher darauf, CO2-neutral zu produzieren, während ein Textilunternehmen stärker auf Aspekte der nachhaltigen Unternehmensführung achtet.

Insgesamt seien die Nachhaltigkeitsziele in den Arbeitsverträgen der Vorstände meist wenig ambitioniert, kritisiert Anlegerschützer Bauer. Kein Wunder: Wer sich große Ziele setzt und diese dann verfehlt, hat bei Investoren und der breiten Öffentlichkeit schlechte Karten. Das konservative Herantasten zeigt einmal mehr, wie weit die meisten Unternehmen noch vom Idealzustand entfernt sind. „Um einen deutlichen Anreiz zu schaffen, sollten ESG-Ziele in der Vergütung des Vorstands mit mindestens 20 Prozent gewichtet werden“, sagt Isabel Jahn, Partnerin bei HKP und Expertin für das HR- und Vergütungsmanagement in Banken. „Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung schlägt sogar eine Gewichtung von 30 Prozent vor.“ Bei den Vorständen von ThyssenKrupp beispielsweise sind aber bisher nur 11,4 Prozent des Gehalts an nicht-finanzielle Nachhaltigkeitsziele gekoppelt. Dass das längst nicht reicht, ist inzwischen fast allen Entscheidern klar. Höchste Zeit also, die Siebenmeilenstiefel anzuziehen.

 

„Wer sich große Ziele setzt und sie dann nicht erreicht, hat bei Investoren schlechte Karten“

Die Kopplung der Vorstandsvergütung an die Nachhaltigkeits-Performance ist in vielen Unternehmen noch verbesserungswürdig. Was Unternehmen tun können, erklärt Florian Frank, Leiter Talent & Rewards beim Beratungsunternehmen Willis Towers Watson.

 Herr Frank, der Gesetzgeber hält börsenorientierte Unternehmen im ARUG-II-Gesetz dazu an, die Vergütung der Vorstände auf eine nachhaltige und langfristige Gesellschaftsentwicklung auszurichten. Sind deutsche Unternehmen dabei auf einem guten Weg?

Das ARUG-II-Gesetz ist auf jeden Fall ein Schritt nach vorn. Jetzt müssen Unternehmen etwas tun, wobei sie in der Ausgestaltung einen großen Spielraum haben. Eine große Hebelwirkung geht auch vom Kapitalmarkt aus: Immer mehr Investoren, vor allem institutionelle, erwarten von Konzernen, dass sie eine ESG-Agenda in der Unternehmensstrategie berücksichtigen. Um dies nachhaltig umzusetzen, sollten ESG-Ziele auch in die variable Vergütung der Vorstände einbezogen werden. Dies kann zu nachhaltigen Veränderungen im Verhalten der Vorstände führen.

Welche Fallstricke gibt es dabei?

Tatsächlich laufen manche Unternehmen in die falsche Richtung. Sie setzen oberflächliche ESG-Ziele, die nicht gemessen werden können, oder setzen Ziele so tief an, dass sie leicht übertroffen werden können. So erhöhen sich zwar die Bonusauszahlungen, doch nachhaltige Veränderungen bleiben aus. Ein ungewünschter Effekt, der auch von Investoren negativ bewertet wird.

Wie sollte die Vorstandsvergütung aussehen, damit Nachhaltigkeitsziele auch wirklich Gewicht haben?

Unsere Studien zeigen, dass ESG-Ziele im Schnitt 20 Prozent der Vorstandsvergütung ausmachen. Bei Unternehmen, die schon seit vielen Jahren solche Ziele verfolgen, sind es mitunter schon 40 Prozent. Wichtiger als der Anteil ist aber, dass die Ziele im Einklang mit der Unternehmensstrategie stehen und messbar und erreichbar sind. Wer sich große Ziele setzt und sie dann nicht erreicht, hat bei Investoren schlechte Karten – und die entscheiden bei börsennotierten Unternehmen letztlich über den Erfolg. 

75 Prozent
Anteil der börsennotierten Gesellschaften in Deutschland, die ESG-Ziele in ihrer Vorstandsvergütung verankert haben.
Quelle: Willis Towers Watson

2020 Jahr
seit dem das ARUG-II-Gesetz Aktiengesellschaften verpflichtet, die Vergütungsstruktur der Vorstände auf eine „nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft“ auszurichten.
Quelle: Bundesministerium der Justiz

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